1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1
Unsere Angebote sind individuell ausgewählt und aus diesem Grund nur in unserer
Agentur zu buchen.
Die Buchung erfolgt in folgenden Schritten: Ihre Reiseanfrage erfolgt durch ein
Antragsformular, in dem Sie Ihre Reisewünsche mit Reiseziel, Unterkunft, Verpflegungsart,
Abflughafen, Reisezeitraum, Reisedauer, Anzahl der Mitreisenden (ggf. Kinder) bzw.
allen wichtigen Angaben zu Ihrer Reise aufführen. Nach Erhalt wird diese Reiseanfrage
von uns auf Vollständig- und Richtigkeit überprüft. Bei unseren Agenturen und Veranstaltern
werden die Leistungen auf Verfügbarkeit und Preis geprüft. Daraufhin erarbeiten
wir Ihnen ein kostenloses Angebot und teilen Ihnen schriftlich den Preis für Ihre
gewünschte Reise mit. Sobald Sie uns einen schriftlichen Buchungsauftrag erteilen,
werden wir die gewünschten Leistungen im Zielgebiet und bei den Leistungsträgern
fest buchen. Danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung.
1.2
Mit Ihrer Buchungsbestätigung (mit Unterschrift) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Dies muss schriftlich, das heißt per Brief, Fax oder Email, erfolgen.
1.3
Die schriftliche Buchungsbestätigung gilt auch für alle in der Reiseanfrage mit
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.4
Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis
schriftlich bestätigen.
1.5
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihrer Buchungsbestätigung ab, so
liegt ein neues Angebot vor, an welches wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme in einer weiteren schriftlichen Buchungsbestätigung
per Post, Fax oder email erklären. Sollte dies nicht der Fall sein,
liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
1.6
Der Vertragstext wird weder bei der Anfrage noch bei einer Buchung gespeichert.
2. Zahlung
2.1
Nach Erhalt der Rechnung zahlen Sie bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung
wird selbstverständlich auf den Reisepreis angerechnet. Den verbleibenden Restbetrag
überweisen Sie bitte bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt auf das angegebene
Konto. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage bis zum Reiseantritt) wird
sofort der gesamte Betrag zur Zahlung fällig.
2.2
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei der Übergabe eines Mietwagens
oder einer Ferienwohnung darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden
Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
2.3
Den Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Rechnung. Die Reiseunterlagen
werden Ihnen unmittelbar nach Eingang des Rechnungsbetrages zugesandt.
3. Leistungen und eventuelle Änderungen
3.1
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Informationsmaterial und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2
Die aus den Reiseinformationen hervorgehenden Leistungen sind für uns bindend. Wir
behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über
die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden.
3.3
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
3.4
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
3.5
Selbstverständlich werden wir Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen umgehend
in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen dann eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt an.
3.6
Wir behalten uns vor, bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse den Reisepreis entsprechend zu ändern.
Hierbei können wir bei einer Erhöhung von sitzplatzbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten
den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel zusätzlich geforderten Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des jeweiligen Beförderungsmittels geteilt und der sich hieraus ergebende
Erhöhungsbetrag an sie weiterberechnet. Bei einer Erhöhung von Hafen- oder Flughafengebühren
werden können wir diese anteilig an sie weitergeben. Bei einer Änderung von Wechselkursen
nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden,
wie er sich für uns verteuert hat. Im Fall einer Preiserhöhung werden wir sie unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Ihrem Reiseantritt hiervon in Kenntnis setzen; danach
sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte
wollen sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistungen gegenüber geltend machen.
4. Reiserücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
4.1
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Ihre Rücktrittserklärung, in der sie sich mit unseren Stornobedingungen aus unseren
AGB einverstanden erklären müssen, ist uns in schriftlicher Form (per Fax oder E-Mail)
vorzulegen. Dann erst ist Ihre Stornierung für uns verbindlich.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert gem. nachstehender Staffelung.
Dabei bleibt Ihnen der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten unbenommen.
Die Stornogebühren betragen (pro Person in % des jeweiligen Reisepreises):
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
- bis zum 16. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 100 %
- Mindestbetrag Euro 50,- pro Person
Gruppenreisen
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
- bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75%
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 90%
- bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %
4.2
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Für Umbuchungen können unter Umständen die Stornobedingungen
/ Gebühren angewandt werden. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-.
4.3
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der
Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen
der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche
Anordnung – insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern- entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so sind Sie verpflichtet,
die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens EUR 25, an uns zu zahlen. Besondere
Stornogebühren, z.B. für Visakosten, bleiben vorbehalten.
4.4
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen können formlos, sollten jedoch
in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1
Ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der
ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.2
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering
ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn
er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler)
und wenn er die zu seinen Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem
Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus
diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von
einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrach macht.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
(z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl wir als der Reiseveranstalter als auch Sie den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch travel and spa sind Sie berechtigt,
die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
travel and spa in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot von
travel and spa anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung
durch travel and spa diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem
Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält
er den ganzen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.2
Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers
- die Richtigkeit der Beschreibung aller im Informationsmaterial angegebener Reiseleistungen,
sofern wir Ihnen nicht, wie bereits beschrieben, vor Vertragsschluss eine Änderung
erklärt haben die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen
8.2
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9. Gewährleistung
9.1
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es –unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht- Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz
zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im
Zielgebiet. Wird Ihrem Abhilfebegehren nicht Rechnung getragen oder ist an Ort und
Stelle niemand vorhanden oder erreichbar, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in
Verbindung. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir
eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir
auch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Schicken
Sie uns bitte erforderlichenfalls ein Telefax.
9.2
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein,
soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
9.3
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
9.4
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt,
können Sie Schadensersatz verlangen.
10. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften vor
Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung
zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch unserer schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Wir haften nicht für Ablehnung von Visa
oder Entscheidungen örtlicher Behörden.
11. Beschränkung der Haftung
11.1
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung
für Sachschäden je Kunde und Reise 4000 EUR begrenzt. Liegt der Reisepreis über
1300 EUR, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem
Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich gekennzeichnet
werden.
11.4
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5
Kommt dem Reisveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,
so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer
Vereinbarung (nur Flüge aus USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.6
Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens
des Veranstalters/ Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mangelabhilfe, Minderung
des Reisepreises, Schadenersatz und Kündigung) müssen Sie innerhalb eines Monats
gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden
Tag geltend machen. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so gilt der nächste
Werktag als Fristende. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ansprüche
sollten schriftlich geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis
651f BGB verjähren in einem Jahr gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen
Reiseendes folgenden Tag.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Deggendorf.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Datenschutz
siehe Menupukt Datenschutz.
16. Sicherung
Wir sind wir nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen,
wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden (§651 BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen mit der Rechnung zugesandt.
Stand: 01.11.2009
RWR Touristik GmbH
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